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   FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01   

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https://dejure.org/2001,15596
FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01 (https://dejure.org/2001,15596)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2001 - VII 72/01 (https://dejure.org/2001,15596)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2001 - VII 72/01 (https://dejure.org/2001,15596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • archive.org

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielgerätesteuergesetzes

  • kizina.de

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielgerätesteuergesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1243
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6.12.2000 II R 36/98, in dem der BFH dem Finanzgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob der Spielgerätesteuer erdrosselnde Wirkung zukomme, aufgegeben habe.

    Für die Entscheidung, ob ein Steuersatz von 600 DM für Spielhallenbetriebe erdrosselnde Wirkung hat, ist nach dem Urteil des BFH II R 36/98 der Versuch zu machen, darüber ein Sachverständigengutachten einzuholen.

    II R 36/98 auf Material der damaligen Klägerin beruhe, das ein negatives betriebswirtschaftliches Ergebnis nach der Verdoppelung des Steuersatzes aufgezeigt habe.

    Das Urteil des BFH II R 36/98 betrifft nur A-Geräte in Spielhallen.

  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Solche sind gegeben, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände wichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen und/oder Unklarheiten in der Beurteilung einer Tatfrage bewirken (BFH, Beschluss vom 3.2.1993 I B 90/92 BStBl II 1993, 426).
  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Die Verfassungsmäßigkeit eines Steuersatzes von 270 DM für die Zeiträume April 1992 bis Januar 1993 ist sowohl vom Senat in seinem Urteil vom 8.6.1995 VII 206/95 (EFG 1995, 634) als auch vom BFH in seinem Urteil vom 26.6.1996 II R 47/95 (BStBl II 1996, 538) bejaht worden.
  • BFH, 09.10.1991 - III B 51/91

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Grundfreibeträge 1978 bis 1983, wenn

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann (BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
  • BVerwG, 18.06.1992 - 3 B 94.91

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann (BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
  • BVerwG, 24.09.1991 - 3 B 81.91

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
    Allerdings verlangt der BFH in diesen Fällen grundsätzlich ein zusätzliches berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, das insbesondere wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, vor allem dem einer geordneten öffentlichen Haushaltswirtschaft zu verneinen sein kann (BFH-Beschluss vom 9.10.1991 III B 51/91, 3 B 94/91, 3 B 81/91, BStBl II 1992, 92 m. w. N.).
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